Russische Armee beschießt Malyniwka und Kostjantyniwka, sechs Menschen verletzt

Russische Armee beschießt Malyniwka und Kostjantyniwka, sechs Menschen verletzt

foto
Ukrinform Nachrichten
In der Region Donezk beschoss die russische Armee das Dorf Malyniwka und die Stadt Kostjantyniwka und verletzte dabei sechs Zivilisten, ließ die Staatsanwaltschaft der Region Donezk bei Telegram mitteilen, berichtet Ukrinform.

„Infolge feindlicher Angriffe auf Malyniwka und Kostjantyniwka sind 6 Zivilisten verletzt worden. Eine Untersuchung wurde eingeleitet“, heißt es in der Mitteilung.

Das Dorf Malyniwka des Landkreises Kramatorsk wurde also am 18. September 2024 um 10:30 Uhr ins Visier der Besatzer genommen. Durch den Angriff auf den Bauernhof wurden ein 59-jähriger Vater und sein 36-jähriger Sohn verletzt. Ein 33-jähriger Anwohner wurde ebenfalls verletzt und befindet sich in schwerem Zustand.

Außerdem beschoss der Feind die Stadt Kostjantyniwka vermutlich mit der Rohrartillerie. Ein 34-jähriger Mann, der zum Zeitpunkt des Beschusses in einem Auto fuhr, sowie eine 55-jährige Frau und ein 68-jähriger Mann, die sich in der Nähe des Einkaufszentrums aufhielten, erlitten Splitterwunden und Minenexplosionsverletzungen.

In Kostjantyniwka wurden drei Hochhäuser, zwei Autos und eine Stromleitung beschädigt.

Unter der verfahrenstechnischen Leitung der Regionalstaatsanwaltschaft Donezk wurden vorgerichtliche Ermittlungen im Strafverfahren wegen Verstößen gegen die Gesetze und Gebräuche des Krieges (Artikel 438 Teil 1 des Strafgesetzbuches der Ukraine) eingeleitet.

Wie berichtet, verletzten russische Truppen gestern, am 17. September, einen Bewohner der Region Donezk.

Foto: Staatsanwaltschaft der Region Donezk


Let’s get started read our news at facebook messenger > > > Click here for subscribe

Bei dem Zitieren und der Verwendung aller Inhalte im Internet sind für die Suchsysteme offene Links nicht tiefer als der erste Absatz auf „ukrinform.de“ obligatorisch, außerdem ist das Zitieren von übersetzten Texten aus ausländischen Medien nur mit dem Link auf die Webseite „ukrinform.de“ und auf die Webseite des ausländisches Mediums zulässig. Texte mit dem Vermerk „Werbung“ oder mit einem Disclaimer: „Das Material wird gemäß Teil 3 Artikel 9 des Gesetzes der Ukraine „Über Werbung“ Nr. 270/96-WR vom 3. Juli 1996 und dem Gesetz der Ukraine „Über Medien“ Nr. 2849-IX vom 31. März 2023 und auf der Grundlage des Vertrags/der Rechnung veröffentlicht.

© 2015-2024 Ukrinform. Alle Rechte sind geschützt.

Design der Webseite — Studio «Laconica»

erweiterte SucheWeitere Suchkriterien ausblenden
Period:
-