Schweiz setzt neue Sanktionen gegen Russland und Belarus in Kraft
Die mit der anhaltenden russischen Militäraggression in der Ukraine begründete Strafmaßnahmen treten am 27. April 2022 um 18:00 Uhr in Kraft, heißt es. „Die neuen Maßnahmen beinhalten weitreichende Gütersanktionen, darunter ein Einfuhrverbot für Braun- und Steinkohle sowie für Güter, die für Russland wichtige Einkommensquellen darstellen (z.B. Holz, Zement, Meeresfrüchte, Kaviar). Zudem gibt es Ausfuhrverbote für Güter, die zur Stärkung der industriellen Kapazitäten Russlands beitragen können (z.B. Industrieroboter oder gewisse chemische Erzeugnisse).“
Von den Sanktionen wird auch der Finanzbereich betroffen. „Jegliche Unterstützung von russischen Organisationen, die sich in öffentlicher Inhaberschaft oder unter öffentlicher Kontrolle befinden, werden verboten. Ab sofort dürfen in der Schweiz keine Trusts mehr für russische Staatsangehörige oder in Russland ansässige natürliche oder juristische Personen registriert werden. Verschiedene Dienstleistungen für solche Trusts werden ebenfalls verboten.“
Der Bundesrat beschloss dem SECO zufolge am 27. April 2022 auch eine Änderung der Verordnung über Maßnahmen gegenüber Belarus. „Die Verbote betreffend die Ausfuhr von Banknoten und den Verkauf von Effekten an belarussische Staatsangehörige oder in Belarus ansässige Personen oder Entitäten werden auf alle amtlichen Währungen der EU-Mitgliedstaaten ausgedehnt. Bis anhin betroffen waren Wertpapiere und Banknoten in Schweizerfranken und in Euro (die gleiche Maßnahme ist auch gegenüber Russland vorgesehen).“