EBWE gibt der Ukraine bis Ende 2023 bis zu drei Milliarden Euro

EBWE gibt der Ukraine bis Ende 2023 bis zu drei Milliarden Euro

Ukrinform Nachrichten
Die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE) wird im Zeitraum 2022-2023 bis zu 3 Milliarden Euro bereitstellen, um ukrainischen Unternehmen und der ukrainischen Wirtschaft zu helfen, weiterhin zu funktionieren.

Wie Ukrinform berichtet, geht dies aus der Pressemitteilung der EBWE hervor.

Die EBWE stellte fest, dass seit Beginn der umfassenden russischen Invasion in der Ukraine mehr als 1 Milliarde Euro an Finanzhilfe bereitgestellt wurden, und diese Zahl soll sich bis Ende 2023 verdreifachen.

„Das Hauptaugenmerk wird auf der Unterstützung der „realen“ Wirtschaft liegen: Energie- und Ernährungssicherheit, Wiederherstellung der Eisenbahninfrastruktur und Unterstützung der pharmazeutischen Industrie“, heißt es in der Pressemitteilung der EBWE.

Die Präsidentin der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung, Odile Renaud-Basso, merkte an, dass das kürzliche Treffen in der Ukraine mit Präsident Wolodymyr Selenskyj bei ihr „keine Zweifel an dem Ausmaß der benötigten Hilfe gelassen hat und die EBWE entschlossen ist, alles zu tun, um ihre Rolle zu spielen.“

Die EBWE sei der größte institutionelle Investor in der Ukraine, mit der die Beziehungen seit 30 Jahren bestehen. Es sei erschreckend, die Schäden zu sehen, die die russische Invasion angerichtet habe, und gleichzeitig berührend, die Standhaftigkeit der Bevölkerung zu sehen. Ich habe das am 24. Februar gesagt und werde es auch weiterhin sagen – wir stehen auf der Seite der Ukraine, so Odile Renaud-Basso.

yv


Let’s get started read our news at facebook messenger > > > Click here for subscribe

Bei dem Zitieren und der Verwendung aller Inhalte im Internet sind für die Suchsysteme offene Links nicht tiefer als der erste Absatz auf „ukrinform.de“ obligatorisch, außerdem ist das Zitieren von übersetzten Texten aus ausländischen Medien nur mit dem Link auf die Webseite „ukrinform.de“ und auf die Webseite des ausländisches Mediums zulässig. Texte mit dem Vermerk „Werbung“ oder mit einem Disclaimer: „Das Material wird gemäß Teil 3 Artikel 9 des Gesetzes der Ukraine „Über Werbung“ Nr. 270/96-WR vom 3. Juli 1996 und dem Gesetz der Ukraine „Über Medien“ Nr. 2849-IX vom 31. März 2023 und auf der Grundlage des Vertrags/der Rechnung veröffentlicht.

© 2015-2024 Ukrinform. Alle Rechte sind geschützt.

Design der Webseite — Studio «Laconica»

erweiterte SucheWeitere Suchkriterien ausblenden
Period:
-