EU beschließt 18-Milliarden-Hilfe für Ukraine

EU beschließt 18-Milliarden-Hilfe für Ukraine

Ukrinform Nachrichten
Der EU-Rat hat sich auf ein Hilfspaket für die Ukraine geeinigt. Somit gewähren die EU-Staaten der Ukraine im Laufe des Jahres 2023 eine Finanzhilfe von 18 Milliarden Euro. Der Vorschlag wurde am Samstag vom Rat im schriftlichen Verfahren angenommen und wird dem Europäischen Parlament zur möglichen Annahme in der nächsten Woche vorgelegt. heißt es in der Pressemitteilung des Rates.

„Die Ukraine kann auf die EU zählen. Wir werden die Ukraine so lange wie nötig unterstützen, auch finanziell. Die heute verabschiedeten Rechtsvorschriften bedeuten, dass die Ukraine im Laufe des Jahres 2023 mit regelmäßiger finanzieller Unterstützung durch die EU rechnen kann“, erklärte Finanzminister Tschechiens Zbyněk Stanjura.

„Das Paket sieht eine strukturelle Lösung zur finanziellen Unterstützung der Ukraine im Jahr 2023 vor. Insgesamt werden der Ukraine im Jahr 2023 18 Mrd. € geliehen, und die Darlehen haben eine tilgungsfreie Zeit von zehn Jahren. Die Mitgliedstaaten tragen den Großteil der Zinskosten über externe zweckgebundene Einnahmen. Die Garantien für diese Darlehen werden entweder aus dem EU-Haushalt oder von den Mitgliedstaaten bereitgestellt“, so der Beschluss. Mit der kurzfristigen Finanzhilfe könne der unmittelbare Bedarf der Ukraine gedeckt, kritische Infrastruktur rehabilitiert und erste Unterstützung für einen nachhaltigen Wiederaufbau nach dem Krieg geleistet werden, um die Ukraine auf ihrem Weg zur europäischen Integration zu unterstützen.


Let’s get started read our news at facebook messenger > > > Click here for subscribe

Bei dem Zitieren und der Verwendung aller Inhalte im Internet sind für die Suchsysteme offene Links nicht tiefer als der erste Absatz auf „ukrinform.de“ obligatorisch, außerdem ist das Zitieren von übersetzten Texten aus ausländischen Medien nur mit dem Link auf die Webseite „ukrinform.de“ und auf die Webseite des ausländisches Mediums zulässig. Texte mit dem Vermerk „Werbung“ oder mit einem Disclaimer: „Das Material wird gemäß Teil 3 Artikel 9 des Gesetzes der Ukraine „Über Werbung“ Nr. 270/96-WR vom 3. Juli 1996 und dem Gesetz der Ukraine „Über Medien“ Nr. 2849-IX vom 31. März 2023 und auf der Grundlage des Vertrags/der Rechnung veröffentlicht.

© 2015-2024 Ukrinform. Alle Rechte sind geschützt.

Design der Webseite — Studio «Laconica»

erweiterte SucheWeitere Suchkriterien ausblenden
Period:
-