Führung sowohl Russlands als auch Weißrusslands muss vor Sondertribunal gebracht werden  – PACE
Resolution

Führung sowohl Russlands als auch Weißrusslands muss vor Sondertribunal gebracht werden – PACE Resolution

Ukrinform Nachrichten
Die militärpolitische Führung der Russischen Föderation und Belarus, die am aggressiven Krieg gegen die Ukraine beteiligt sei, müsse von einem speziell dafür eingerichteten internationalen Tribunal zur Rechenschaft gezogen werden.

Dies geht aus der am Donnerstag von der Parlamentarischen Versammlung des Europarates verabschiedeten Resolution „Rechtliche Aspekte und Aspekte der Menschenrechte im Aggressionskrieg der Russischen Föderation gegen die Ukraine“ hervor.

Die berichtet der eigene Ukrinform-Korrespondent.

Die Resolution wurde einstimmig angenommen, 100 Abgeordnete stimmten mit „ Ja“, ein Abgeordneter enthielt sich.

Russische und belorussische Politiker und das Militär, die diese Maßnahmen geplant, vorbereitet, initiiert oder durchgeführt haben, sowie diejenigen, die die Möglichkeit hatten, die politischen oder militärischen Handlungen des Staates zu kontrollieren oder zu leiten, müssen identifiziert und zur Rechenschaft gezogen werden. Ohne ihre Entscheidungen zur Entfesselung dieses Aggressionskrieges gegen die Ukraine hätten die daraus resultierenden Gräueltaten (Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und möglicher Völkermord) sowie alle Zerstörungen, Todesfälle und Schäden, die durch Krieg verursacht wurden, auch durch legitime militärische Maßnahmen, nicht stattgefunden ", heißt es in der Resolution.

nj


Let’s get started read our news at facebook messenger > > > Click here for subscribe

Bei dem Zitieren und der Verwendung aller Inhalte im Internet sind für die Suchsysteme offene Links nicht tiefer als der erste Absatz auf „ukrinform.de“ obligatorisch, außerdem ist das Zitieren von übersetzten Texten aus ausländischen Medien nur mit dem Link auf die Webseite „ukrinform.de“ und auf die Webseite des ausländisches Mediums zulässig. Texte mit dem Vermerk „Werbung“ oder mit einem Disclaimer: „Das Material wird gemäß Teil 3 Artikel 9 des Gesetzes der Ukraine „Über Werbung“ Nr. 270/96-WR vom 3. Juli 1996 und dem Gesetz der Ukraine „Über Medien“ Nr. 2849-IX vom 31. März 2023 und auf der Grundlage des Vertrags/der Rechnung veröffentlicht.

© 2015-2024 Ukrinform. Alle Rechte sind geschützt.

Design der Webseite — Studio «Laconica»

erweiterte SucheWeitere Suchkriterien ausblenden
Period:
-