Regierung verbietet Ausreise von Beamten ins Ausland während des Krieges
„Zur Erfüllung der Entscheidung des Nationalen Sicherheits- und Verteidigungsrates der Ukraine hat die Regierung beschlossen, die Ausreise von Beamten ins Ausland während des Krieges ohne triftigen Grund zu verbieten. Abgeordnete, Regierungsbeamte, Vertreter lokaler Behörden, Staatsanwälte, Richter und viele andere Beamte können die Staatsgrenze auf der Grundlage von Dienstreisen überqueren. Es ist möglich, zu Verhandlungen, zur Behandlung, zur Betreuung von minderjährigen Kindern auszureisen. In Urlaub zu fahren - nicht“, stellte Schmyhal fest.
Ihm zufolge gibt es leider diejenigen, die diese grundlegenden Dinge sogar während des Krieges nicht verstanden haben. „Deshalb gab es einen Beschluss des Nationalen Sicherheits- und Verteidigungsrates, ein entsprechendes Dekret des Präsidenten der Ukraine, und jetzt gibt es einen entsprechenden Beschluss des Ministerkabinetts“, fügte Schmyhal hinzu.
yv