In Saporischschja werden zehn durch Beschuss beschädigte Hochhäuser wieder instand gesetzt
„In Saporischschja sind 12 vom Feind zerstörte Hochhäuser. 10 davon sind im Stand der Wiederherstellung. Die ersten sind fast zur Abgabe bereit, nächsten Monat können die Bewohner in ihre Häuser einziehen“, schrieb Fjodorow.
Ihm zufolge wurde kürzlich mit dem Wiederaufbau eines der Häuser im historischen Teil der Stadt begonnen. Die Restaurierungsarbeiten dort sollen bis Ende des Jahres abgeschlossen sein.
Die Sanierung beschädigter Wohnungen wird unter anderem aus dem Staatshaushalt unter Beteiligung internationaler Partner finanziert.
Wie berichtet, gibt es im Eigentumsregister in der Region Saporischschja fast 12.000 zerstörte und beschädigte Häuser. Etwa 10.000 davon sind Privathäuser und knapp 2.000 Mehrfamilienhäuser.
Der russische Präsident Putin erklärte am 24. Februar 2022 der Ukraine den Krieg und startete eine umfassende Offensive. Seitdem beschießen und zerstören russische Truppen wichtige Objekte der Infrastruktur und befeuern massiv Wohngebiete ukrainischer Städte und Gemeinden mit Artillerie, Mörsern, Panzern, Mehrfachraketenwerfern, ballistischen Raketen und anderen Waffen.
In der Ukraine wurde das Kriegsrecht verhängt und die allgemeine Mobilisierung ausgerufen.
Die Streitkräfte der Ukraine und territoriale Verteidigungseinheiten wehren sich heldenhaft gegen die russischen Invasoren und fügen dem Feind bei der Abwehr der Angriffe auf die Ortschaften und bei Gegenoffensiven schwere Verluste an Personal und Technik zu.
Russlands Aggression gegen die Ukraine hat eine geschlossene Reaktion der Europäischen Union und der gesamten zivilisierten Weltgemeinschaft hervorgerufen, die harte Sanktionen gegen Russland verhängten, der Ukraine erhebliche politische, wirtschaftliche, finanzielle und militärische Unterstützung gewähren und Millionen von Ukrainern, die vor dem Krieg fliehen, aufnehmen.
Die Ukraine hat die Russische Föderation beim Internationalen Gerichtshof der Vereinten Nationen in Den Haag offiziell verklagt.