Pritzker nennt fünf Bedingungen für Wiederaufbau der Ukraine

Pritzker nennt fünf Bedingungen für Wiederaufbau der Ukraine

Ukrinform Nachrichten
Die US-Sonderbeauftragte für den Wiederaufbau der Ukraine, Penny Pritzker, hat einen Plan für den wirtschaftlichen Wiederaufbau der Ukraine vorgestellt. Der Plan beinhaltet fünf Bedingungen, um den wirtschaftlichen Wiederaufbau erfolgreich umzusetzen.

Dies sagte sie in einer Rede beim Washingtoner Brookings Institut, meldet Ukrinform unter Berufung auf Voice of America

Der US-Sonderbeauftragte erklärte, dass die internationale Gemeinschaft und der Privatsektor technische Unterstützung leisten werden - die Weltbank und die Europäische Investitionsbank tun dies bereits -, um die Liste der Investitionsprojekte von zehn auf Hunderte zu erweitern. Gleichzeitig könne die ukrainische Regierung die Digitalisierung nutzen, um die Transparenz zu erhöhen und das Bewusstsein der Stakeholder zu gewährleisten.

Die dritte Bedingung sei Pritzker zufolge die Fortsetzung der Anti-Korruptions-Reformen in der Ukraine, die für große Investitionen und das Funktionieren der Wirtschaft wichtig sind.

Der US-Sonderbeauftragte ist überzeugt, dass die Welt mehr Kapital für Investitionen in der Ukraine bereitstellen sollte.

Pritzker hält die Rückkehr der Ukrainer aus dem Ausland für eine wichtige Voraussetzung für einen erfolgreichen Wiederaufbau des Landes. Jetzt fehlen in der Ukraine Arbeitskräfte, die für den Wiederaufbau benötigt werden, resümierte die US-Sonderbeauftragte für den Wiederaufbau der Ukraine.


Let’s get started read our news at facebook messenger > > > Click here for subscribe

Bei dem Zitieren und der Verwendung aller Inhalte im Internet sind für die Suchsysteme offene Links nicht tiefer als der erste Absatz auf „ukrinform.de“ obligatorisch, außerdem ist das Zitieren von übersetzten Texten aus ausländischen Medien nur mit dem Link auf die Webseite „ukrinform.de“ und auf die Webseite des ausländisches Mediums zulässig. Texte mit dem Vermerk „Werbung“ oder mit einem Disclaimer: „Das Material wird gemäß Teil 3 Artikel 9 des Gesetzes der Ukraine „Über Werbung“ Nr. 270/96-WR vom 3. Juli 1996 und dem Gesetz der Ukraine „Über Medien“ Nr. 2849-IX vom 31. März 2023 und auf der Grundlage des Vertrags/der Rechnung veröffentlicht.

© 2015-2024 Ukrinform. Alle Rechte sind geschützt.

Design der Webseite — Studio «Laconica»

erweiterte SucheWeitere Suchkriterien ausblenden
Period:
-