Getreide-Abkommen: 1,7 von insgesamt 5 Mio. Tonnen Agrargüter über Schwarzmeerhäfen exportiert

Getreide-Abkommen: 1,7 von insgesamt 5 Mio. Tonnen Agrargüter über Schwarzmeerhäfen exportiert

Ukrinform Nachrichten
Seit Inkrafttreten des Getreide-Abkommens sind über drei ukrainische Schwarzmeerhäfen im August 1,73 Millionen Tonnen Agrargüter exportiert worden. 68 Schiffe brachten die Güter in 18 Länder der Welt, teilte das Infrastrukturministerium der Ukraine mit.

Nach Worten des Infrastrukturministers Olexandr Kubrakow zeigte der erste Monat der Getreideinitiative, wie „kritisch sie für unsere Wirtschaft und die globale Ernährungssicherheit ist“.

Über die Häfen auf der Donau wurden im August Kubrakow zufolge fast 1,6 Millionen Tonnen Agrargüter, über die Bahn rund 1 Million und mit Fahrzeugen circa 600.000 Tonnen ausgeführt. Insgesamt seien fast 5 Millionen Tonnen exportiert worden, das sei eine Rekordmenge seit Beginn der russischen Invasion. Der Minister erwartet, dass die Agrarausfuhren im September mindestens 8 Millionen Tonnen erreichen würden.

Am 22. Juli unterzeichneten die Ukraine und Russland in Istanbul jeweils ein eigenes Abkommen mit der Türkei und der UN zur sicheren Ausfuhr von ukrainischen Agrargüter aus den Häfen „Odessa“, „Tschornomorsk“ und „Piwdennyj“. Für die Ukraine unterzeichnete das Abkommen Infrastrukturminister Olexander Kubrakow, für die UN-Generalsekretär António Guterres. und der türkische Verteidigungsminister Hulusi Akar. Das gleiche Abkommen unterzeichneten Guterres und Akar mit dem russischen Verteidigungsminister Sergej Schoigu.


Let’s get started read our news at facebook messenger > > > Click here for subscribe

Bei dem Zitieren und der Verwendung aller Inhalte im Internet sind für die Suchsysteme offene Links nicht tiefer als der erste Absatz auf „ukrinform.de“ obligatorisch, außerdem ist das Zitieren von übersetzten Texten aus ausländischen Medien nur mit dem Link auf die Webseite „ukrinform.de“ und auf die Webseite des ausländisches Mediums zulässig. Texte mit dem Vermerk „Werbung“ oder mit einem Disclaimer: „Das Material wird gemäß Teil 3 Artikel 9 des Gesetzes der Ukraine „Über Werbung“ Nr. 270/96-WR vom 3. Juli 1996 und dem Gesetz der Ukraine „Über Medien“ Nr. 2849-IX vom 31. März 2023 und auf der Grundlage des Vertrags/der Rechnung veröffentlicht.

© 2015-2024 Ukrinform. Alle Rechte sind geschützt.

Design der Webseite — Studio «Laconica»

erweiterte SucheWeitere Suchkriterien ausblenden
Period:
-