UN-Experten: Herabgestürzte Trümmer stammen von nordkoreanischer Raketen

UN-Experten: Herabgestürzte Trümmer stammen von nordkoreanischer Raketen

Ukrinform Nachrichten
Die UN-Überwachungsgruppe für Einhaltung von Sanktionen gegen Nordkorea bestätigte, dass nach dem russischen Beschuss der Großstadt Charkiw im Januar 2024Trümmer einer nordkoreanischen Rakete vom Typ Hwasong-11 entdeckt worden sind.

Das berichtet Ukrinform unter Berufung auf Reuters

Drei UN-Experten sind Anfang April in der Ukraine eingetroffen, um Teile dieser Rakete zu untersuchen. Sie haben keine Beweise dafür gefunden, dass diese Rakete von Russland hergestellt wurde.

In einem 32-seitigen Bericht an den UN-Sicherheitsrat weisen sie darauf hin, dass „Wracks von der Rakete, die am 2. Januar 2024 das ukrainische Charkiw traf, von einer nordkoreanischen Rakete der Serie Hwasong-11 stammen“, was wiederum einen Verstoß gegen Embargo für Waffenexporte aus Nordkorea darstelle.

Nordkorea unterliegt seit 2006 offiziell wegen seines Raketen- und Atomprogramms den Sanktionen der Vereinten Nationen. Im Laufe der Jahre wurden sie immer weiter verschärft

Auf einer Sitzung des UN-Sicherheitsrates im Februar des laufenden Jahres warfen die USA Russland vor, mindestens neun Mal von Nordkorea gelieferte ballistische Raketen gegen die Ukraine eingesetzt zu haben.

Die UN-Expertengruppe des UN-Sanktionsausschusses gegen Nordkorea, die die Einhaltung des Sanktionsregimes gegen dieses Land überwacht hat und gegen deren Fortsetzung Russland im UN-Sicherheitsrat sein Veto einlegte, stellt ihre Arbeit nach dem Ende ihres Mandats am Dienstag, dem 30. April, ein.

Foto: Serhij Bolwinow / Facebook


Let’s get started read our news at facebook messenger > > > Click here for subscribe

Bei dem Zitieren und der Verwendung aller Inhalte im Internet sind für die Suchsysteme offene Links nicht tiefer als der erste Absatz auf „ukrinform.de“ obligatorisch, außerdem ist das Zitieren von übersetzten Texten aus ausländischen Medien nur mit dem Link auf die Webseite „ukrinform.de“ und auf die Webseite des ausländisches Mediums zulässig. Texte mit dem Vermerk „Werbung“ oder mit einem Disclaimer: „Das Material wird gemäß Teil 3 Artikel 9 des Gesetzes der Ukraine „Über Werbung“ Nr. 270/96-WR vom 3. Juli 1996 und dem Gesetz der Ukraine „Über Medien“ Nr. 2849-IX vom 31. März 2023 und auf der Grundlage des Vertrags/der Rechnung veröffentlicht.

© 2015-2024 Ukrinform. Alle Rechte sind geschützt.

Design der Webseite — Studio «Laconica»

erweiterte SucheWeitere Suchkriterien ausblenden
Period:
-